Unsere Qualifikationen für Ihre Mundgesundheit
Mund.- Kiefer- und Gesichtschirurgie
ist eine vorwiegend chirurgische Fachdisziplin. Die Ausbildung basiert nach abgeschlossenem Studium der Humanmedizin und Zahnmedizin auf einer mindestens 5-jährigen Weiterbildungszeit. In zwei weiteren Jahren kann die Spezialisierung für plastische Operationen im Kiefer- Gesichtsbereich erfolgen.
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Oralchirurgie
ist eine Fachgebietsbezeichnung der Zahnheilkunde, die nach dem abgeschlossenen Studium der Zahnmedizin und einer mindestens 4-jährigen Weiterbildungszeit anerkannt wird.
Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie (DGMKG)
Tätigkeitsschwerpunkte in der Zahn,- Mund- und Kieferheilkunde dürfen Zahnärzte führen, wenn besondere Kenntnisse und Fertigkeiten dokumentiert sind und eine Tätigkeit im Ankündigungsbereich intensiv betrieben wird. Eine entsprechende Zertifizierung erfolgt bei Landeszahnärztekammern (LZK) oder einer wissenschaftlichen Fachgesellschaft – so wie bei Dr. Scherer bei der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG).
Langjährige Mitgliedschaft in den wissenschaftlichen Fachgesellschaften
DGMKG – Deutsche Gesellschaft für Mund- Kiefer-Gesichtschirurgie
DGZMK – Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
AGKI – Arbeitsgemeinschaft Kieferchirurgie der DGZMK
DGI – Deutsche Gesellschaft für Implantologie
Freiwilliges Fortbildungssiegel der Ärztekammer und Zahnärztekammer
Das Fortbildungssiegel ist die sichtbare Dokumentation der überdurchschnittlichen Fortbildungsleistungen der Kammermitglieder. Es belegt die Qualität der durchgeführten Fortbildung anhand eines Punkte- und Akkreditierungssystems.
ZQMS
Die Praxis nimmt am zahnärztlichen Qualitätsmanagementsystem der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz teil.
Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r) (ZFA)
assistieren Zahnärzten und -ärztinnen bei Untersuchungen und Behandlungen, empfangen und betreuen die Patienten und organisieren die Praxisabläufe. Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf.
Zahnmedizinische(r) Fachassistent(in) (ZMF)
Nach mind. zweijähriger Tätigkeit als ZFA, weiterführenden Fortbildungen der Zahnärztekammer und erfolgreicher Prüfung erfüllt die/der ZMF weitergehende Aufgaben in der zahnärztlichen Praxis.